Klasse AM
Die Klasse AM gilt für:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Sie gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Geführt werden dürfen nach § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind und
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Ausbildung und Prüfung:
Die Ausbildung erfolgt in der Fahrschule und bei der zuständigen Technischen Prüfstelle muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt nur ein Jahr gültig; läuft diese Frist ab, dann muss sie wiederholt werden, weil sonst keine Zulassung zur praktischen Prüfung erfogen darf.
Die praktische Prüfung bleibt hingegen zwei Jahre gültig; nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnis nicht mehr erteilt werden.