Klasse BE
Die Klasse BE gilt fürZugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg.
Mindestalter:
Das Mindestalter beträgt
a) 18 Jahre oder
b) 17 Jahre ( bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.
Zu beachten:
Erforderlich ist der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine bestandene Prüfung für diese Klasse.
Ausbildung und Prüfung:
Sie müssen in einer Fahrschule ausgebildet werden und bei der zuständigen Technischen Prüfstelle eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Anhängerklasse
BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt nur ein Jahr gültig; läuft diese Frist ab, dann muss sie wiederholt werden, weil sonst keine Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgen darf.
Die praktische Prüfung bleibt hingegen zwei Jahre gültig; nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnis nicht mehr erteilt werden.
Die neuen Anhängerregelungen für die Klasse B
Sie möchten sich über die ab dem 19.01.2013 geltenden Anhängerregelungen für die Klasse B informieren?
Die Klasse B berechtigt zum Mitführen eines Anhängers
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt (neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es ab dem 19.01.2013 nicht mehr an).
Ebenfalls neu: Will man darüber hinaus ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben, aber zuvor in einer Fahrschule eine Fahrerschulung absolvieren; die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich.